Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, Haltung, Bewirtschaftung und Verwaltung eigenen Vermögens, auch von Grundbesitz (in beliebiger rechtlicher Ausgestaltung: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnungs- und Teileigentum, Wohnungs- und Teilerbbaurechte, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte etc.) - jeweils im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die nach § 34c GewO, nach dem Kreditwesengesetz oder sonstigen Gesetzen genehmigungspflichtig wären.