Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften sowie Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Führung der Geschäfte der Gesellschaft, an der sie beteiligt ist, zu übernehmen.