| Gegenstand | Die Förderung von Sport, Bildung und Erziehung, Gesundheit, Umwelt- und Klimaschutz, Wohlfahrtswesen, Bürgerschaftlichem Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Daneben verfolgt die Gesellschaft mildtätige Zwecke durch selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die hilfebedürftig im Sinne des § 53 Nr. 2 AO sind. Die Förderung des Sports wird insbesondere verwirklicht durch die Entwicklung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen, in der Region als auch international, zur sportlichen Befähigung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen (zum Beispiel durch regelmäßige inklusive und integrative Fußballtraining- und Bewegungsangebote sowie durch kombinierte Angebote für Fußball und Bildung). Die Förderung von Bildung und Erziehung wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten und Maßnahmen in Baden-Württemberg an Bildungseinrichtungen, in Vereinen, mit Verbänden und gemeinnützigen Institutionen (beispielsweise durch Workshops für Schulklassen in den Themengebieten Demokratieerziehung, Gewaltprävention und Integration). Die Förderung der Gesundheit wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten und Maßnahmen, beispielsweise durch die Förderung von Angeboten zur gesunden Ernährung an Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg sowie durch Sensibilisierung für und Unterstützung bei Gesundheitsthemen wie zum Beispiel dem Kampf gegen Blutkrebs und der Unterstützung von Menschen mit kognitiven Einschränkungen (Demenz). Die Förderung von Umwelt- und Klimaschutz wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten und Maßnahmen, durch regionale und internationale Angebote zur Sensibilisierung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für Umwelt- und Klimaschutz (zum Beispiel Fußball- und Naturschutzcamps, Biodiversitäts-Lehrpfade sowie die Durchführung von Clean Up Days). Die Förderung des Wohlfahrtswesens wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten und Maßnahmen zur Einbindung hilfsbedürftiger, körperlich oder geistig beeinträchtigter Menschen (zum Beispiel durch regelmäßige inklusive Trainingsangebote für diese Gruppe) und durch die Kooperation mit gemeinnützigen Einrichtungen, deren Angebote sich an diese Zielgruppe richten (beispielsweise die Vesperkirche Stuttgart und Schwäbische Tafel e.V.). Die Satzungszwecke werden zudem verwirklicht durch - Trägerschaft, Durchführung oder Unterstützung von Veranstaltungen sowie Studien, Preisverleihungen und Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Organisationen zu Themen, die mit den genannten Zwecken in unmittelbarem Zusammenhang stehen und - Aktivitäten zur Beschaffung von Mitteln und Spenden zur Erfüllung des Satzungszwecks wie zum Beispiel Spendenveranstaltungen, CharityTombolaaktionen/- und auktionen, Benefizspiele und Turniere und - Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Bildung, Gewaltprävention, Völkerverständigung, Inklusion und Integration sowie gegen Rassismus, Antisemitismus und Drogenmissbrauch und - Förderung des Fairplay-Gedankens, der Chancengleichheit und einer demokratischen Beteiligungsgesellschaft. Die Verfolgung der Satzungszwecke darf auch durch Hilfspersonen im Sinne von § 57 Abs. l S. 2 AO erfolgen. |