Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin anderer Gesellschaften.