Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen einschließlich Operationen, insbesondere im Bereich der Orthopädie und Chirurgie, sowie aller hiermit in Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich der Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.