Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmens- und Gesellschaftsbeteiligungen, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Service-Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere Management-Tätigkeiten.