Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
2.1 Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung, insbesondere auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz (KI), des maschinellen Lernens, des maschinellen Sehens und der Robotik. 2.3 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 2.3.1 Forschung und Nachwuchsförderung; 2.3.2 Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für intelligente Systeme, der Universität Tübingen und anderen Hochschul- und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland; 2.3.3 die Förderung von wissenschaftlichen Studien; 2.3.4 die Förderung der interdisziplinären Forschung, Forschungsdiskussion und Forschungskooperation; 2.3.5 die Förderung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Symposien; 2.3.6 die datenbasierte Forschung; 2.3.7 die Unterstützung des Transfers von Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschung in die Praxis, insbesondere im Hinblick auf Neu- bzw. Ausgründungen.