Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und die Anmietung von inländischen Immobilien, die Veräußerung eigener inländischen Immobilien, die Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und die Geschäftsführung bei diesen zu übernehmen.