Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Einbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber Gruppengesellschaften, auch gegen Entgelt, soweit die Erbringung nicht der Erlaubnis bedarf.