Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
der Erwerb und Verkauf von Grundstücken, die Projektentwicklung von Grundstücken, deren Vermarktung, deren Bebauung, sowie die Aufteilung in Wohnungseigentum und deren Verkauf, damit verbundene Geschäfte, die Tätigkeit als Bauträger und Baubetreuer sowie die Gewährung von Darlehen an unmittelbare oder mittelbare Tochter- bzw. Muttergesellschaften.