Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-nützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird unmittelbar verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, den Betireb und die Unterhaltung von Schulen und Bildungseinreichtugnen in freier Trägerschaft, in denen nicht nur Fachwissen vermittelt, sondern auch zur Persönlichkeitsentwicklung und - formung der Schüler beigetragen wird. Das Unternehmen der Gesellschaft dient damit unmittelbar und überwiegend erzieherischen Bestimmungen. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere an die steuerbegünstige gemeinnützige Stiftung Kolping Bildungswerk Württemberg -Stiftung des bürgerlichen Rechts - mit Sitz in Stuttgart und deren steuerbegünstigten BeteiIigungsgesellschaften (Tochter- und Enkelgesellschaften), welche diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke verwenden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eingenwirtschaftliche Zwecke.