Die Gesellschaft hat mindestens zwei Geschäftsführer. Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten gemeinsam. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, einschließlich deren Finanzierung, insbesondere einer Minderheitsbeteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, deren wesentlicher Vermögensgegenstand die Beteiligung an einer Gesellschaft aus dem Bereich Energieinfrastruktur ist ("Zielbeteiligung").