Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Oertliche Beschraenkung
beschränkt auf die Zweigniederlassung
Gegenstand
Die Organisation, der Betrieb und die Förderung der gemeinsamen Geschäftsinteressen von Unternehmen aus der (europäischen) Automobilindustrie. Insbesondere hinsichtlich dem rechtmäßigen Austausch von Informationen und der Vernetzung von Automobilen im Zusammenhang mit Vorfällen, Bedrohungen, Schwachstellen und das Erarbeiten von Lösungen gegen solche Schwachstellen und Bedrohungen resultierend aus der Vernetzung der Automobile. Die Zweigniederlassung kann Tätigkeiten ausüben, die nach ihrem Ermessen mit ihren Zielen vereinbar sind und nicht gegen das Gesetz verstoßen, Zu den Tätigkeiten, die die Zweigniederlassung durchführen kann, gehören unter anderem der Betrieb des Zentrums für den Informationsaustausch und die Analyse der Automobilindustrie, die gemeinsame Nutzung und der Austausch von Informationen über Netz- und Sicherheitsbedrohungen, Schwachstellen oder Verletzungen sowie alle sonstigen Maßnahmen, die mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehen oder zu deren Durchführung erforderlich sind.