Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die zeitweilige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an andere Unternehmen auf allen gewerblichen Gebieten und allen Tätigkeitsbereichen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, insbesondere Personalvermittlung und Personalberatung.