Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr.1 AO durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln für die biomedizinische Forschung der kongolesischen Stiftung für medizinische Forschung in Djoué, Brazzaville, Republik Kongo.