| Gegenstand | 1. Die gUG verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der gUG ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens. Die Beschaffung und Bereitstellung von materiellen, ideellen und finanziellen Mitteln sollen vor allem Menschen - insbesondere Kindern, jungen Erwachsenen und Familien - in medizinisch unterversorgten Ländern durch Hilfsmittelversorgung und apparative Bereitstellung sowie durch operative, medikamentöse und begleitende humanitäre Maßnahmen oder durch Aus- und Weiterbildung von einheimischem Personal eine verbesserte Lebensqualität ermöglichen. 3. Der Satzungszweck soll durch Planung und Umsetzung von humanitären und medizinischen Projekten sowie durch Aktivitäten zur Verbesserung der Lebensqualität von kranken und behinderten Menschen und durch die Förderung von Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen verwirklicht werden. Darüber hinaus soll der Satzungszweck durch die Herausgabe und Verbreitung von Informationsmaterial und sonstiger Publikationen sowie durch öffentliche Vorträge, Schulungen, Seminare, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen verwirklicht werden. 4. Die gUG kann auch mit anderen Organisationen, Vereinen oder Stiftungen zusammenarbeiten, die ähnliche Ziele verfolgen. 5. Die Mittel für die Verwirklichung des Satzungswecks werden durch Zuwendungen, Zuschüsse, Fördermittel, durch Geld- und Sachspenden sowie durch den Vertrieb von Druckschriften und sonstigen Artikeln, soweit sie den Satzungszielen dienen, aufgebracht. |