Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Beteiligung an sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung von Gesellschaften, welche die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb sowie die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich von Software- und Hardwaresystemen, insbesondere von Software und Hardware zur Vernetzung und Steuerung mikroelektronischer Systeme aller Art betreiben, insbesondere an der ThingOS GmbH & Co KG.