Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, von Beteiligungen an anderen Unternehmen aller Rechtsformen, die Erbringung von Verwaltungs- und Beratungsleistungen für die Beteiligungsunternehmen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen.