Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Planung, der Kauf, die Finanzierung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien und Grundstücken aller Art. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten die nach § 34 ff. Gewerbeordnung prüfungspflichtig sind.