Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten, sowie die Bebauung eigener Grundstücke und die Veräußerung von Grundeigentum, jedoch nicht im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels.