Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-) Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils in eigenem Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte und die Übernahme der Geschäftsführung von solchen Unternehmen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und alle Maßnahmen vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern und dem Zweck des Unternehmens dienlich sind.