Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller zulässingen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen, insbesondere im Bereich der Orthopädie und Chirurgie, sowie aller hiermit im Zusammenhang stehenden gesetzlich zulässigen Tätigkeiten, einschließlich Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären ärztlichen und nichtärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens.