Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer ist jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere die Entwicklung von Hard- und Softwarelösungen und damit verbundene Serviceleistungen sowie die Vermittlung von Dienstleistungsaufträgen und der zugehörige Kundensupport.