| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). Sie ist selbstlos tätig, verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke und strebt nicht die Erzielung von Gewinnen an. Gesellschaftszweck ist die Förderung mildtätiger Zwecke, der öffentlichen Gesundheitspflege und des öffentlichen Gesundheitswesens - und in diesem Zusammenhang insbesondere die Zurverfügungsstellung von Hilfen für körperlich, geistig oder seelisch leidende Menschen, verbunden mit dem ziel, bestehende Nöte zu heilen, zu mildern oder von vornherein abzuwehren -, des Wohlfahrtswesens, der Wissenschaft und Forschung sowie der Berufsbildung, insbesondere auch durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an und das planmäßige Zusammenwirken mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften, die diesen Zwecken dienen. Zu diesen Zwecken gehören auch die stationäre Versorgung, ambulante Versorgung, medizinische Forschung, wissenschaftliche Aus- und Weiterbildung sowie Fortbildung auf dem Gesamtgebiet der Gesundheitspflege und der Medizin sowie die Förderung des Gesundheitswesens. Das planmäßige Zusammenwirken zur Verwirklichung der in Satz 1 und 2 genannten steuerbegünstigten Zwecke erfolgt insbesondere mit den steuerbegünstigten Tochter- und Enkelgesellschaften der Bosch Health Campus GmbH. Das Zusammenwirken erfolgt insbesondere durch die Erbringung von Leistungen im Bereich von Geschäftsbesorgungen, Dienstleistungen und Lieferungen sowie durch die Beschaffung und Überlassung von Mobilien, Räumen und Immobilien zur Nutzung im steuerbegünstigten Bereich. Die Gesellschaft kann ihre Aufgaben auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecken erfüllen. Die Gesellschaft ist insoweit und sofern diese Leistungen nicht Gegenstand einer Kooperation i. S. d. § 57 Abs. 3 AO sind eine Fördergesellschaft i. S. d. § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung. Tochtergesellschaften sind bzw. werden insbesondere die Robert-Bosch-Krankenhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung sowie die Robert Bosch Gesellschaft für medizinische Forschung mbH. |