Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen/-darlehen (§ 34i GewO), die aktive und breite Generierung und der Erwerb von Finanzierungsleads zu eigenen Zwecken der Vermittlung von Immobilienfinanzierungen/-darlehen sowie die Vermittlung von Versicherungen (§ 34d GewO) im Zusammenhang mit der Vermittlung von Immobilienfinanzierungen.