Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
der Betrieb und die Verwaltung von Senioren- und Pflegezentren, die Beratung von Senioreneinrichtungen und Betreibergesellschaften sowie der Betrieb von an Senioreneinrichtungen angeschlossenen anderen Einrichtungen, wie z.B. Kindertagesstätten.