Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Errichtung und Veräußerung von Grundstücken, Wohnungen, grundstücksgleichen Rechten und Baulichkeiten, die Erschließung eigener und fremder Grundstücke sowie die Verpachtung eigener Immobilien.