Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam, oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und Gesellschaften an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Erwerb, Errichtung und Veräußerung von Grundstücken, Wohnungen, grundstücksgleichen Rechten und Baulichkeiten, die Erschließung eigener und fremder Grundstücke sowie die Verpachtung eigener Immobilien.