Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
der Erwerb, die Veräußerung und das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften jeder Art im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen aller Art.