Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 783090
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
ProPaint GmbH
b)
Fellbach
Geschäftsanschrift:
Stuttgarter Straße 106, 70736 Fellbach
c)
Die Erbringung von Bauleistungen nach
dem Berufsbild des Malers und Lackierers,
Trockenbau, Fassade, Bodenbelag,
Raumausstatter und Gebäudereinigung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Gomes Ferreira, Pauolo Michael, Fellbach,
*XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Mayer, Michael Uwe, Denkendorf, *XX.XX.1977
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2022.
a)
26.01.2022
Seiler
2
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt bei
Geschäftsführer:
Gomes Ferreira, Paulo Michael, Fellbach,
*XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
03.02.2022
Boßler-Büche
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.01.2024
(6 IN 71/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
06.02.2024
Boßler-Büche
Abruf vom 24.12.2024