Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 782382
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
HEKI Verwaltungs GmbH
b)
Villingendorf
Geschäftsanschrift:
Gewerbestraße 10, 78667 Villingendorf
c)
die Verwaltung eigenen Vermögens und die
Beteiligung an anderen Unternehmen sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung
und der Geschäftsführung bei anderen
Unternehmen, insbesondere bei der
Kommanditgesellschaft unter der Firma
HEKI GmbH & Co. KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Hetzel, Alexander Josef, Villingendorf,
*XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 03.12.2021.
a)
14.12.2021
Eichelberger
2
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten
zwei gemeinsam oder ein Liquidator gemeinsam
mit einem Prokuristen.
b)
Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als
Liquidator:
Hetzel, Alexander Josef, Villingendorf,
*XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
30.11.2023
Kunze
Abruf vom 01.04.2024