Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer Muhammet Yayla ist befugt, die Gesellschaft nur gemeinsam mit den Geschäftsführern Herbert Blaschke oder Christoph Kagerer oder Peter Emmerling zu vertreten, solange diese Geschäftsführer sind. Sind die Herren Blaschke, Kagerer und Emmerling nicht mehr Geschäftsführer, vertritt Herr Yayla gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer Christoph Kagerer ist befugt, die Gesellschaft nur gemeinsam mit den Geschäftsführern Muhammet Yayla oder Kadri Yayla zu vertreten, solange diese Geschäftsführer sind. Sind die Herren Muhammet Yayla und Kadri Yayla nicht mehr Geschäftsführer, vertritt Herr Kagerer gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer Peter Emmerling ist befugt, die Gesellschaft nur gemeinsam mit den Geschäftsführern Muhammet Yayla oder Kadri Yayla zu vertreten, solange diese Geschäftsführer sind. Sind die Herren Muhammet Yayla und Kadri Yayla nicht mehr Geschäftsführer, vertritt Herr Emmerling gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer Herbert Blaschke ist befugt, die Gesellschaft nur gemeinsam mit den Geschäftsführern Muhammet Yayla oder Kadri Yayla zu vertreten, solange diese Geschäftsführer sind. Sind die Herren Muhammet Yayla und Kadri Yayla nicht mehr Geschäftsführer, vertritt Herr Blaschke gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Geschäftsführer Kadri Yayla ist befugt, die Gesellschaft nur gemeinsam mit den Geschäftsführern Herbert Blaschke oder Christoph Kagerer oder Peter Emmerling zu vertreten, solange diese Geschäftsführer sind. Sind die Herren Blaschke, Kagerer und Emmerling nicht mehr Geschäftsführer, vertritt Herr Yayla gemäß der allgemeinen Vertretungsregelung.
Gegenstand
Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Zugspitz GAP Immo GmbH & Co. KG.