Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
der Betrieb eines Maler- und Stuckateurbetriebs, insbesondere die Ausführung von Gipser-, Stuckateur-, Maler- und Trockenbauarbeiten, Isolier- und Wärmeschutz sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten.