Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der Batteriegesellschaft Kupferzell GmbH & Co. KG mit Sitz in Kupferzell sind die Geschäftsführer vom Verbot der Mehrfachvertretung befreit ( § 181, 2 Alt. BGB).
Gegenstand
Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Batteriegesellschaft Kupferzell GmbH & Co. KG, Kupferzell ("BG"), die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei sowie die Vertretung der BG.