Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Übernahme der Geschäftsführung anderer Gesellschaften und Unternehmen.