Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die nicht erlaubnispflichtige Produktion von und der Handel mit Waren, insbesondere Sportgeräten, Küchengeräte, Elektrogeräte, Werkzeuge oder Griffe jeglicher Art, sowie die damit verbundenen Geschäfte.