Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen, der Handel mit Wertpapieren und digitalen Vermögenswerten ausschließlich für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.