Die Gesellschaft hat einen oder zwei Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam. Hat die Gesellschaft Seniorgesellschafter, so ist jeder von diesen einzelnvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, der Anlage von Kapital, der Durchführung von Handelsgeschäften aller Art sowie der Verwaltung, Mehrung und Verwertung des eigenen Vermögens. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nicht Gegenstand des Unternehmens.