Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Erbringung von ganzheitlichen Planungsleistungen. Gestaltende, technische, energetische, wirtschaftliche, ökologische, und soziale Planung von Bauwerken sowie die Freianlagenplanung. Dies betrifft auch Aufgaben im Rahmen der Projektsteuerung, der Bauüberwachung, dem Projektmanagement und der Kostenplanung. Beratung, Betreuung und Vertretung der Bauherren in allen mit der Planung und Bauausführung zusammenhängenden Fragen, sowie Übernahme der Bauüberwachung im In- und Ausland. Generalunternehmer und Generalplaner für Bauprojekte jedoch keine Tätigkeit im Sinne des § 34c GewO. Erstellung von Baugutachten und Immobilienbewertungen.