Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Restaurants und Cocktail-Bars, das Catering sowie die Errichtung, der Betrieb, die Verwaltung, die Anmietung, die Vermietung und Verpachtung von Gastronomie- und Freizeitbetrieben, weiterhin die Personalvermittlung.