Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Verwaltung, Nutzung und Verwertung des der Gesellschaft gehörenden Vermögens.