Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Vermögensverwaltung, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei diesen Gesellschaften, Verwaltung eigenen Vermögens mit allen hierfür notwendigen Aufgaben.