Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Einrichtungen der Schank- und Speisewirtschaft, die Durchführung von Eventveranstaltungen sowie Kauf- und Verkauf von Gastronomieartikeln und Franchise von Gastronomiekonzepten.