Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
1. Zweck der Gesellschaft ist es, unheilbar kranken Menschen ein würdiges Leben in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist es, eine ambulante Versorgung unheilbar kranker Menschen in der letzten Phase ihres Lebens zu sichern, ihre Lebensqualität unter Berücksichtigung des Krankheitsstadiums zu verbessern bzw. zu erhalten und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer häuslichen Umgebung, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem Hospiz zu ermöglichen.