Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
a) der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen aller Art sowie die Organisation und Durchführung von gastronomischen Veranstaltungen aller Art; b) der Groß- und Einzelhandel mit Getränken und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen; c) Vermarktung und Verkauf von Markenlizenzen und Franchiseverträgen sowie Betreuung von Franchisenehmern; d) die An- und Verpachtung von Gastronomie- und Hotellerieobjekten; e) die beratende Tätigkeit auf den vorgenannten Gebieten sowie die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art