| Gegenstand | Die handwerksmäßige Ausführung von Fußboden-, Wand-, und Deckenbekleidungen, Trockenbau als Schlüsselgewerk zur modernisierender Raumgestaltung. Die handwerksmäßige Ausführung von Estricharbeiten, Oberboden (Teppiche, Parkett, Laminat und ähnliche Oberböden), Treppenbau (z. B. Stahl-Holztreppen), Innenputzarbeiten, Fliesenarbeiten, Natursteinarbeiten (im Gebäude z. B. Fensterbänke, Bodenbeläge), Montage von Türen und Fenster, Mal- und Lackierarbeiten, Stuckateur- oder Gipserarbeiten, Möbel- und Schreinerarbeiten (Raumbildender Ausbau), Wandverkleidungen, Trockenbauwände und Mauererarbeiten. Tätigkeiten als Generalunternehmer zur Übernahme von vereinbarten Bauleistungen. |