Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Der Betrieb eines Augenoptikergeschäfts, insbesondere die Durchführung optischer Messungen und die Fertigung und der Verkauf von Brillen und Zubehör.