Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Die Förderung sowohl gemeinnütziger als auch mildtätiger Zwecke durch die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, die Förderung von Wissenschaft und Forschung, sowie die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Bereich der Knochenmark- oder Stammzelltransplantation.