Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist: - die Förderung der Altenpflege; - die Förderung der Kultur; - die Förderung der Bildung; - die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen, die den Gegenstand des Unternehmens bilden - Ausbildung von Ehrenamtlichen, Seniorenbegleitern, Alltagsbegleitern und Betreuungskräften zu "Lebenslang-Begleitern", damit diese kulturelle Angebote zu den Senioren bringen können. - Betreuungsangebote und Betreuungsgruppen für Senioren mit kulturellem Schwerpunkt - Durchführung von Konzerten, kulturellen Veranstaltungen und digitalen Kultur-Angeboten für Senioren - mit oder ohne Demenzerkrankung - und für ihre Begleiter. - Sensibilisierung von Organisationen und Institutionen für die Bedürfnisse von Älteren und deren Betreuung in der Entwicklung eigener Konzepte. - Beratung von Einzelpersonen, die durch individuelle Kulturprogramme auf ihrem Weg ins Alter und im Alter in ihren Kompetenzen gefördert und gestärkt werden. - Veranstaltungen und Beratungen für Angehörige, die in ihrer Aufgabe als Pflegende gefördert und gestärkt werden - Aktive Mitgestaltung der öffentlichen Diskussion insbesondere zu den Themen "Leben im Alter", "Lebenslanges Lernen", "Kultur trotz Demenz" und "Generationenzusammenhalt" durch Vorträge und mediale Aktivitäten