Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Finanzierung von Beteiligungen, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, das Eingehen und die Finanzierung von Kooperationen mit anderen Unternehmen und Verwaltung eigenen Vermögens.